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Communiqué

Vereinbarkeit von Parlamentsmandat und Mutterschaft stärken

26. November 2022 - Bislang müssen Frauen zwischen ihrer Mutterschaftsentschädigung und der politischen Tätigkeit entscheiden. Vier Standesinitiativen wollen dies ändern. Eine vom Volk gewählte Parlamentarierin soll nicht aufgrund Mutterschaft daran gehindert werden, ihr politisches Mandat erfüllen zu können. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates schlägt hierzu eine Änderung des Erwerbsersatzgesetzes betreffend Mutterschaftsentschädigung von Parlamentarierinnen vor. Die Junge Mitte Schweiz hat dazu zusammen mit den Mitte Frauen eine Vernehmlassungsantwort eingereicht.

Gemäss geltendem Recht endet bei Mutterschaft der Anspruch auf Entschädigung am Tag der Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit, unabhängig vom Beschäftigungsgrad. Als Erwerbstätigkeit gilt auch ein Parlamentsmandat. Dies hat zur Folge, dass eine Parlamentarierin die Mutterschaftsentschädigung auch für ihre hauptberufliche Tätigkeit verliert, wenn sie während des Mutterschaftsurlaubs an Sitzungen des Parlamentes teilnimmt. Diese Benachteiligung von frisch gewordenen Müttern, die ihr politisches Amt ausüben wollen, muss behoben werden. Es braucht eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Politik. Parlamentarierinnen sollten auch während ihres Mutterschaftsurlaubs an Rats- und Kommissionssitzungen teilnehmen dürfen, ohne ihre Mutterschaftsentschädigung zu verlieren. Für Christina Bachmann-Roth, Präsidentin Die Mitte Frauen, ist klar: «Väter können während des Vaterschaftsurlaubs ihre politischen Ämter ausüben und bekommen die Urlaubstage am Ende zurückerstattet. Mütter, die das Gleiche tun, müssen die Mutterschaftsbeihilfe zurückzahlen! Frauen sind den Männern hier nicht gleichgestellt. Ohne den Mutterschutz aufzuweichen, sollen Politikerinnen ihre demokratischen Rechte ausüben dürfen.»

Die Staatspolitischen Kommission des Ständerates schlägt darum eine Gesetzesänderung des Erwerbsersatzgesetzes vor, sodass der Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung nicht vorzeitig endet, wenn die Mutter als Ratsmitglied an Ratssitzungen von Parlamenten auf Bundes-, Kantons- oder Gemeindeebene teilnimmt. Sie will so die Vereinbarkeit von Parlamentsmandat und Mutterschaft fördern. Dieses Anliegen unterstützen Die Junge Mitte und Die Mitte Frauen. Die aktuelle Situation führt teils dazu, dass Frauen, die Kinder bekommen, aus dem Parlament zurücktreten oder sich gar nicht erst zur Wahl stellen. Dies widerspricht der Idee, dass ein Milizparlament die Bevölkerung widerspiegeln und all ihre Interessen vertreten soll. «Es kann doch nicht sein, dass eine frischgebackene Mutter und Politikerin nicht an der Session teilnehmen darf. Das ist unfair und staatspolitisch problematisch. Es ist höchste Zeit, Familie und Politik besser zu vereinbaren», sagt Marc Rüdisüli, Präsident Die Junge Mitte Schweiz.

Bei der Gesetzesanpassung sind der Jungen Mitte und den Mitte Frauen insbesondere drei Punkte wichtig:

Erstens darf der Mutterschutz auf keinen Fall durch die Änderung des Erwerbsersatzgesetzes eingeschränkt werden. Mutterschutz und Mutterschaftsentschädigung dürfen nicht in Frage gestellt oder aufgeweicht werden.

Zweitens soll jede Parlamentarierin frei entscheiden, ob sie während des Mutterschaftsurlaubs am Rats- und Kommissionsbetrieb teilnimmt oder nicht. Mütter sollten sich durch die Ausnahmeregelung nicht rechtfertigen müssen, wenn sie während des Mutterschaftsurlaubs vom Ratsbetrieb fernbleiben möchten.

Und drittens sollte es ein grundlegendes Ziel - vor allem auch bei künftigen Revisionen und Entwicklungen - sein, mehr Flexibilisierung des Mutterschaftsurlaubs (analog zum Vaterschaftsurlaub) zu ermöglichen.

Die Junge Mitte und Die Mitte Frauen sind froh, dass nun dieser wichtige und längst überfällige Schritt hin zur besseren Vereinbarkeit von Parlamentsmandat und Mutterschaft angegangen wird.

Kontakt

Marc Rüdisüli, Präsident Die Junge Mitte, marc.ruedisueli@diejungemitte.ch, +41 76 564 27 26

Christina Bachmann-Roth, Präsidentin Die Mitte Frauen, praesidentin@frauen.die-mitte.ch, +41 79 686 47 95

Vollständige Stellungnahme

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