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Am 25. September

Nein zur unnötigen Tierhaltungsinitiative

Worum geht es?
Die Initiative will den Schutz der Würde der Tiere in der landwirtschaftlichen Tierhaltung in die Verfassung aufnehmen. Dazu soll auch gehören, dass solche Tiere nicht in «Massentierhaltung» gehalten werden. Der Bund müsste Kriterien festlegen insbesondere für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse je Stall. Weiter müsste er bezüglich der Einfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen zu Ernährungszwecken Vorschriften erlassen, die dem neuen Verfassungsartikel Rechnung tragen. Schliesslich verlangt die Initiative, dass bezüglich der Würde des Tiers Anforderungen festgelegt werden, die mindestens denjenigen der Bio-Suisse-Richtlinien 2018 entsprechen. Diese enthalten unter anderem über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehende Vorgaben zur Tierhaltung und zum Auslauf sowie Höchstbestände für die Geflügelhaltung. Die neu zu erlassenden Bestimmungen sollen Übergangsfristen bis 25 Jahre vorsehen können.

Die Haltung der Jungen Mitte

Stark geschütztes Tierwohl in der Schweiz
Die Tierhaltung in der Schweiz ist klein strukturiert, basiert auf dem strengsten Tierschutzgesetz der Welt und wird umfassend kontrolliert. So hat die Schweiz als einziges Land rechtlich verbindlich festgelegte Maximalbestände für Schweine, Geflügel und Kälber. Die Massentierhaltung, wie sie in der Initiative umschrieben wird (Tierhaltung, bei der das Tierwohl systematisch verletzt wird), ist demnach bereits heute verboten. Gleiches gilt für die Würde des Tieres, welches durch unser Tierschutzgesetz geschützt ist. Dort heisst es nämlich: «Eigenwert des Tieres, auf den im Umgang mit ihm geachtet werden muss». Dies gilt unabhängig davon, wie viele Tiere gehalten werden.

Kein Privater Standard in unserer Verfassung
Die Initiative verlangt, dass spätestens 25 Jahre nach Annahme sämtliche Tiere nach dem Bio-Suisse Richtlinie 2018 gehalten werden müssen. Man würde damit erstmalig einen privaten Standard in unsere Verfassung aufnehmen. Dies wäre insofern problematisch, als derart detaillierte technische Vorschriften, die regelmässig aktualisiert werden, in einer nicht mehr aktuellen Version in der Verfassung auf Jahre hinaus den Mindeststandard vorgeben würden. Das wäre weder stufengerecht noch könnte so dem technischen und wissenschaftlichen Fortschritt sowie der gesellschaftlichen Entwicklung zeitnah Rechnung getragen werden.

Vorschriften für das Ausland
Weil die Initiative vorsieht, dass auch für Importe von tierischen Produkten strengere Regeln gelten sollen, würde die Schweiz gegen internationale Verpflichtungen bei der WTO, der EU und anderen Statten, mit denen sie Handelsabkommen geschlossen hat, verstossen. Die Schweiz müsste mit Gegenmassnahmen der Handlungspartner rechnen. Zudem könnte die Umsetzung der entsprechenden Vorschriften nur schwer sichergestellt werden. Der amtliche Vollzug müsste überprüfen können, unter welchen Bedingungen die in die Schweiz importierten Lebensmittel im Ausland tatsächlich hergestellt wurden und ob diese den schweizerischen Vorschriften entsprechen.

Höhere Preise für Konsumentinnen und Konsumenten
Wer tierische Lebensmittel, die nach dem Bio-Standard produziert worden sind, heute kaufen will, kann dies bereits heute tun. Viele Menschen in der Schweiz können sich das aber oft nicht leisten oder wenn, dann nur selten. Würden nun alle tierischen Lebensmittel nach diesem Standard produziert, stiegen die Konsumentenpreise aufgrund der Mehrkosten in der Produktion enorm an. Man rechnet je nach Produkt von 20 bis 40 Prozent. Konkret bedeutet dies für Konsumentinnen und Konsumenten mit zusätzlichen Ausgaben für Lebensmittel von bis zu 1800 Franken im Jahr. Eine Folge daraus wäre, dass die Menschen vermehrt im Ausland einkaufen und damit der Einkaufstourismus angekurbelt würde.

Aus diesen Gründen sagt Die Junge Mitte Schweiz Nein zu dieser Initiative.

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