14. Dezember 2022 - Der Nationalrat beschäftigt sich in dieser Wintersession mit der Initiative für eine 13. AHV-Rente. Forderungen nach einer Verbesserung der AHV-Leistungen sind nachvollziehbar. Die zusätzlichen Leistungen würden jedoch die finanzielle Situation der 1. Säule noch weiter verschlechtern. Folglich sind gezielte Verbesserungsmassnahmen zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz im Alter zu bevorzugen.
Die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» wurde vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) eingereicht. Sie fordert den Anspruch für Rentenbeziehende auf einen jährlichen Zuschlag im Umfang einer 13. Monatsrente. Die Kosten zur Umsetzung der Initiative würden sich voraussichtlich auf rund 3.5 Milliarden Franken pro Jahr belaufen. Bei der Annahme dieser Initiative würden die Bezügerinnen und Bezüger einer Invaliden-Rente gegenüber den AHV-Pensionierten stark benachteiligt. Dies ist einer von vielen Gründen, weshalb auch der Bundesrat diese Initiative ablehnt.
Eine Erhöhung der AHV-Renten für alle Rentnerinnen und Rentner um den Betrag einer monatlichen Rente unabhängig von deren tatsächlichem Bedarf ist in Anbetracht der finanziellen Lage der AHV gegenüber künftigen Generationen nicht verantwortungsvoll. Die Verteilung zusätzlicher AHV-Gelder im Giesskannenprinzip würde die langfristigen Finanzierungsprobleme der AHV verschärfen. Diesen Schuldenberg hätten dann die nächsten Generationen zu begleichen. Dies ist ein klarer Bruch des Generationenvertrags.
Zudem muss darauf hingewiesen werden, dass gemäss Zahlen des BFS die Altersgruppe 65+ diejenige ist, welche am wenigsten von Armut betroffen ist. Auch ist es die Altersgruppe welche die grössten Vermögen besitzt. Die Quote der materiellen Entbehrung bei der Altersschicht 65+ ist mit Abstand am geringsten.
Deshalb sollen vielmehr nur die Versicherten mit zu kleinem Alterskapital gezielt unterstützt werden, statt mit einem teuren Leistungsausbau für alle. In diesem Zusammenhang ist auch die BVG-Revision zentral, welche gegenwärtig im Parlament beraten wird. Durch die Revision sollen mehr Menschen in das System der beruflichen Vorsorge integriert werden und folglich mehr Alterskapital ansparen können. Dies würde die Rentensituation insbesondere für Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigte sowie Personen mit tieferen Einkommen - was überproportional Frauen betrifft – stark verbessern.
Deshalb ein klares Nein zu dieser Initiative und mehr gezielte Unterstützungsmassnahmen für einkommensschwache Haushalte.
Tina Deplazes, Vizepräsidentin Die Junge Mitte, tina.deplazes@diejungemitte.ch, +41 78 935 21 07