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Communiqué

Mütter im Parlament: Politik ohne Verlust der Mutterschaftsentschädigung

8. Juni 2023 - Die Ausübung eines politischen Amtes soll nicht dazu führen, dass die Mutterschaftsentschädigung vorzeitig endet. Dieser Auffassung ist auch der Ständerat. Er hat heute einer Ausnahmeregelung im Erwerbsersatzgesetz zugestimmt, die den Spezialfall regeln soll. Neu soll der Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung nicht vorzeitig enden, wenn die Mutter als Ratsmitglied an Rats- und Kommissionssitzungen von Parlamenten auf Bundes-, Kantons- oder Gemeindeebene teilnimmt, an denen eine Vertretung nicht vorgesehen ist. Die Junge Mitte Schweiz freut sich über diesen Entscheid, ruft aber den Nationalrat dazu auf, die Bedingung der fehlenden Vertretung zu streichen.

Der Ständerat hat heute der Änderung des Erwerbsersatzgesetzes betreffend der Mutterschaftsentschädigung von Parlamentarierinnen zugestimmt. Künftig soll eine Parlamentarierin ihren Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung für ihre berufliche Tätigkeit nicht verliert, wenn sie während des Mutterschaftsurlaubs an Rats- und Kommissionssitzungen des Parlamentes auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene teilnimmt, an denen keine Stellvertretung vorgesehen ist. «Mit dieser wichtigen und längst überfälligen Anpassung stärken wir die Vereinbarkeit von Mutterschaft und Parlamentsmandat. Es kann nicht sein, dass eine vom Volk gewählte Parlamentarierin aufgrund starrer Regelungen daran gehindert wird, ihr politisches Mandat und ihren Wählerauftrag erfüllen zu können», sagt Marc Rüdisüli, Präsident Die Junge Mitte Schweiz.

Die Junge Mitte Schweiz begrüsst die vorgeschlagene Änderung. Die Junge Mitte hat damals zusammen mit den Mitte Frauen Schweiz eine Vernehmlassungsantwort eingereicht und sich - wie auch die Mehrheit der anderen Vernhemlassungsteilnehmenden - klar für die Gesetzesänderung ausgesprochen. «Noch immer müssen Frauen zwischen ihrer Mutterschaftsentschädigung und der politischen Tätigkeit entscheiden. Das kann dazu führen, dass Frauen, die Kinder bekommen, aus dem Parlament zurücktreten oder sich gar nicht erst zur Wahl stellen. Das widerspricht der Idee, dass ein Milizparlament die Bevölkerung widerspiegelt und ihre Interessen vertritt. Darum ist es höchste Zeit für diese Änderung», sagt Franziska Steiner-Kaufmann, Kantonsrätin und Präsidentin Die Mitte Kanton St. Gallen.

Dass die Regelung nur für Rats- und Kommissionssitzungen gilt, an denen keine Vertretung vorgesehen ist, unterstützt Die Junge Mitte jedoch nicht und ruft zu einer einheitlichen Regelung, unabhängig von der Möglichkeit einer Vertretung, auf. So würde die gleiche Regelung in allen Parlamenten und allen Kantonen gelten. Mütter sollen unabhängig davon, ob es ein Stellvertretersystem in ihrem Parlament gibt oder nicht, entscheiden können, ob sie ihr politisches Mandat auch im Mutterschaftsurlaub ausüben möchten. Der Nationalrat hat die Möglichkeit, dies zu korrigieren.

Kontakt

Marc Rüdisüli, Präsident Die Junge Mitte, marc.ruedisueli@diejungemitte.ch, +41 76 564 27 26

Franziska Steiner-Kaufmann, Kantonsrätin und Präsidentin Die Mitte Kanton St. Gallen, franziska@steiner-kaufmann.ch, + 41 79 594 17 62

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