Mach mit!
Am 24. November 2024

2x Ja zum Mietrecht

Am 24. November 2024 stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über die Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete) und über die Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs) ab. Beide Vorlagen gehen auf parlamentarische Initiativen zurück. Das Parlament hat die Gesetzesänderungen beschlossen. Weil dagegen das Referendum ergriffen wurde, kommen sie nun zur Volksabstimmung.

Worum geht es?

Mietrecht: Untermiete
Gemäss Vorlage sollen bei der Untervermietung von Räumlichkeiten Vermieterinnen und Vermieter neu explizit schriftlich Untervermietungen zustimmen müssen. Zudem sollen die Vermieterinnen und Vermieter in Zukunft ein ausserordentliches Kündigungsrecht erhalten, wenn die Mieterin oder der Mieter die Voraussetzungen für die Untermiete nicht einhält. Neu soll die Vermieterin oder der Vermieter die Untermiete auch verweigern können, wenn eine mehr als zweijährige Dauer dieser Untervermietung geplant ist.

Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs
Gemäss Vorlage soll neu eine Kündigung der Mieträumlichkeiten nicht mehr bei einem "dringenden" Eigenbedarf möglich sein, sondern wenn die Eigentümerschaft "einen bei objektiver Beurteilung bedeutenden und aktuellen Eigenbedarf" geltend machen kann. Die Befürworter dieser Änderung erhoffen sich davon eine Beschleunigung von Verfahren bei Streitigkeiten.

Die Haltung der Jungen Mitte

Die Junge Mitte sagt aus den folgenden Gründen 2x Ja:

Missbräuchliche Ausnutzung der Untermiete vermeiden

  • Nicht zuletzt wegen vermehrten Untervermietungen auf Vermietungsplattformen, wie z. B. Airbnb, ist diese Anpassung notwendig. Vor allem in Städten und an touristischen Hotspots werden günstige Altbauwohnungen vielfach zu Mietzinsen untervermietet, die beträchtlich über dem von der Hauptmieterschaft bezahlten Mietzins liegen.
  • Es darf nicht sein, dass Mieterinnen und Mieter die aktuelle Wohnungsknappheit ausnutzen und ohne Zustimmung des Vermieters auf Untermiete basierende Geschäftsmodelle aufziehen und damit missbräuchlich Geschäfte machen.
  • Die neuen Bestimmungen zur Untermiete schützen die Untermieter. Ständige Untermieterwechsel sind zudem für die anderen Mieterinnen und Mieter in einer Liegenschaft oft sehr störend.

Transparenz und Rechtssicherheit im Mietrecht wird erhöht

  • Das Recht zur Untermiete durch die Mieterschaft bleibt bestehen. Hingegen wird die Ausübung des Rechts klarer festgelegt. Damit wird Rechtssicherheit geschaffen, denn klare Regeln schützen Mieter und Vermieter gleichermassen vor Missbräuchen.
  • Dadurch, dass das Gesuch der Mieterschaft zur Untervermietung ihres Objekts neu schriftlich eingeholt und auch die Zustimmung des Vermieters schriftlich vorliegen muss, werden die Bedingungen klar festgehalten. Bei einem Streit lassen sich die Bedingungen auch für alle einfach und zuverlässig nachweisen.

Nutzung des Eigentums muss möglich sein

  • Dringender Eigenbedarf einer neuen Eigentümerschaft betrifft nur sehr wenige Mietverhältnisse. Wer sich mit seinem Ersparten eine Wohnung kauft, muss sie innert absehbarer Frist selber nutzen dürfen.

Klare Voraussetzungen schaffen

  • Rechtssicherheit und faire Regeln nützen allen. Die Rechte der Mieter werden nicht geschmälert.

AKTUELLE PAROLEN