Worum geht es?
Mietrecht: Untermiete
Gemäss Vorlage sollen bei der Untervermietung von Räumlichkeiten Vermieterinnen und Vermieter neu explizit schriftlich Untervermietungen zustimmen müssen. Zudem sollen die Vermieterinnen und Vermieter in Zukunft ein ausserordentliches Kündigungsrecht erhalten, wenn die Mieterin oder der Mieter die Voraussetzungen für die Untermiete nicht einhält. Neu soll die Vermieterin oder der Vermieter die Untermiete auch verweigern können, wenn eine mehr als zweijährige Dauer dieser Untervermietung geplant ist.
Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs
Gemäss Vorlage soll neu eine Kündigung der Mieträumlichkeiten nicht mehr bei einem "dringenden" Eigenbedarf möglich sein, sondern wenn die Eigentümerschaft "einen bei objektiver Beurteilung bedeutenden und aktuellen Eigenbedarf" geltend machen kann. Die Befürworter dieser Änderung erhoffen sich davon eine Beschleunigung von Verfahren bei Streitigkeiten.