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Am 24. November 2024

Ja zur Einheitlichen Finanzierung

Worum geht es?
Am 24. November 2024 stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über die Änderung vom 22. Dezember 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen) ab. Die Vorlage für eine Einheitliche Finanzierung der Leistungen (EFAS) geht auf eine parlamentarische Initiative von ehemalige Mitte-Nationalrätin Ruth Humbel aus dem Jahr 2009 zurück. Heute sind ambulante und stationäre Leistungen unterschiedlich finanziert. Stationäre Aufenthalte in einem Spital werden zu 45 Prozent von den Prämienzahlenden und zu 55 Prozent vom entsprechenden Kanton via Steuergelder finanziert. Ambulante Leistungen hingegen werden ausschliesslich, das heisst zu 100 Prozent, über die Krankenkassenprämien finanziert. Für die Prämienhöhe und die Kosten spielt es folglich eine Rolle, ob stationär oder ambulant behandelt wird. Für die Finanzierung der ambulanten und stationären Langzeitpflege leisten heute die Versicherer sowie die Patientinnen und Patienten begrenzte Kostenbeiträge. Die Kantone und Gemeinden übernehmen die Restfinanzierung. Für alle Leistungen, d.h. ambulant, stationär oder für die Pflege, soll künftig ein einheitlicher Verteilschlüssel gelten. Die Kantone sollen neu mindestens 26,9 Prozent der Nettokosten übernehmen, die restlichen 73,1 Prozent die Krankenversicherer.

Die Haltung der Jungen Mitte


Die Junge Mitte sagt aus den folgenden Gründen Ja:


Die einheitliche Finanzierung korrigiert endlich Fehlanreize im Gesundheitssystem
Zurzeit werden ambulant und stationär erbrachte medizinische Leistungen in der Schweiz unterschiedlich finanziert, was zu falschen finanziellen Anreizen führt. Eingriffe werden heute nicht immer dort gemacht, wo es aus medizinischer und volkwirtschaftlicher Sicht am sinnvollsten wäre, sondern da, wo die Leistung am lukrativsten vergütet wird. Deshalb sollen die Krankenkassen und die Kantone die Behandlungen neu einheitlich finanzieren, unabhängig davon, ob diese ambulant oder stationär durchgeführt werden. Mit der einheitlichen Finanzierung wird dieser Fehlanreiz im Gesundheitssystem endlich korrigiert.

Die einheitliche Finanzierung stärkt die Versorgungsqualität
Die einheitliche Finanzierung fördert die koordinierte Versorgung, da es sich vermehrt lohnt, die Patientinnen und Patienten ambulant zu behandeln und sie nicht aus finanziellen Überlegungen an ein Spital zu überweisen. Aktuell lohnt es sich aus finanziellen Gründen zudem oftmals wenig, die Koordination zwischen den Leistungserbringenden zu fördern. Die einheitliche Finanzierung bringt Anreize, diese zu stärken.

Ende der Kostenverschiebung zulasten der Prämienzahlenden
Im Vergleich zum stationären Bereich sind in den letzten Jahren die Kosten im ambulanten Bereich stark gewachsen. Dies aufgrund der durchaus erwünschten Verlagerung von Behandlungen in den ambulanten Bereich. Diese Kostenzunahme wird aktuell jedoch ausschliesslich über die Krankenversicherungen bezahlt. Somit hat eine Kostenverschiebung weg von den Kantonen hin zu den Prämienzahlenden stattgefunden. Die einheitliche Finanzierung setzt dem ein Ende. Die Kostenzunahme im ambulanten Bereich wird künftig auch von den Kantonen mitgetragen, was das Prämienwachstum bremst.

Die Beschleunigung der Verlagerung in den ambulanten Bereich kommt allen zugute
Die einheitliche Finanzierung beschleunigt die Verlagerung in den ambulanten Bereich. Die Kosten für die Behandlungen sind im Vergleich zum stationären Bereich in der Regel deutlich tiefer. Patientinnen und Patienten profitieren ihrerseits davon, indem sie nach einer Operation häufiger noch am selben Tag nach Hause gehen können. Gesundheitsfachpersonen profitieren ebenfalls von der Verlagerung in den ambulanten Bereich, da sie geregeltere Arbeitszeiten haben werden.

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