Stärkung des Wirtschaftsstandort Schweiz und Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit
Die Verrechnungssteuer benachteiligt und schwächt unser Land im internationalen Standortwettbewerb. Die Steuer bewirkt, dass Schweizer Unternehmen sich Geld im Ausland statt in der Schweiz beschaffen. Diesen Standortnachteil räumt die Reform aus dem Weg: Die Schweiz erhält gleich lange Spiesse wie andere Länder. Gleichzeitig droht mit der OECD-Mindestbesteuerung eine Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit. Als Reaktion müssen andere Steuernachteile abgeschafft werden, damit die Schweiz als Unternehmensstandort attraktiv bleibt. Die Verrechnungssteuer steht dabei an vorderster Stelle. Hier besteht Handlungsspielraum unabhängig von der OECD-Reform und ihren Vorgaben sowie auch die Möglichkeit, die Standortschwächung zu kompensieren.
Ausfälle werden mehr als kompensiert
Weil nur neue, inländische Obligationen verrechnungssteuerfrei werden, beschränken sich die kurzfristigen Steuerausfälle auf ein Minimum. Weil gleichzeitig mit der Reform die heutigen verrechnungssteuerlichen Hindernisse für die konzerninterne Finanzierung entfallen, werden inländische Konzerne ihre Obligationen zunehmend aus der Schweiz heraus ausgeben. Die damit verbundene Wertschöpfung wird zunehmend in die Schweiz zurückkommen, weshalb die positiven volkswirtschaftlichen Effekte zu Mehreinnahmen beim Bund, bei den Sozialversicherungen sowie bei den Kantonen und Gemeinden führen wird. Man rechnet mit einem BIP-Wachstum von 0.5-0.7 Prozent. Somit könnte die Reform nach etwa vier bis fünf Jahren auch auf Ebene des Bundes selbstfinanzierend und später gewinnbringend sein.
Reform mit Augenmass
Das äusserst positive Kosten-Nutzen Verhältnis der Reform, welches dem Staat mittelfristig sogar zu Mehreinnahmen verhelfen wird, lässt sich durch eine gezielte Anpassung erreichen. Denn im gewichtigeren Bereich der Dividenden, die für Milliardeneinnahmen beim Bund verantwortlich sind und deren Absicherung auch dringend notwendig ist, ändert sich nichts. Neben der Belebung des schweizerischen Kapitalmarktes und dem Zugang zu günstigeren Finanzierungen zeichnet sich die Vorlage auch durch ihre administrative Einfachheit aus. Beim Schuldner der Verrechnungssteuer kommt es zu einer administrativen Entlastung, da er die Verrechnungssteuer auf Zinserträgen – ausser bei Zinsen aus Kundenguthaben – nicht mehr erheben und abführen muss. Ebenso erfahren Bund und Kantone eine administrative Entlastung, weil die Zahl der Rückerstattungsgesuche ausländischer Personen und inländischer juristischer Personen, die von der ESTV bearbeitet und diejenigen von natürlichen Personen im Inland, die von den Kantonen bearbeitet werden, zurückgehen.
Aus diesen Gründen unterstützt Die Junge Mitte Schweiz ein Ja zur Reform der Verrechnungssteuer und sagt am 25. September Ja.