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Am 25. September

Ja zur Reform der Verrechnungssteuer

Worum geht es?
Die Verrechnungssteuer und die Umsatzabgabe stellen ein Hindernis für den Schweizer Fremdkapitalmarkt dar. So unterliegen Zinsen aus inländischen Schweizer Obligationen einer Verrechnungssteuer von 35 Prozent. Sind die meisten Anlegerinnen und Anleger zu einer zumeist vollständigen oder zumindest teilweisen Rückerstattung der Verrechnungssteuer berechtigt, ist die Geltendmachung dieses Anspruchs mit enormem administrativen Aufwand verbunden und führt zudem zu einem vorübergehenden Liquiditätsentzug für die Anlegerin oder den Anleger. Als Folge davon geben Schweizer Konzerne ihre Obligationen in der Regel nicht in der Schweiz, sondern im Ausland aus. Damit stellen sie sicher, dass ihre Titel wettbewerbsfähig sind. Entsprechend ist der Fremdkapitalmarkt Schweiz vergleichsweise unterentwickelt und die damit verbundene Wertschöpfung aber auch die Arbeitsplätze ebenfalls im Ausland angesiedelt. Zusätzlich hemmt die Umsatzabgabe den Handel mit bestimmten Wertpapieren, worunter auch Obligationen fallen, was sich ebenfalls negativ auf den Fremdkapitalmarkt auswirkt. Dies will die Vorlage mit zwei wesentlichen Reformelementen angehen:

Stärkung des Fremdkapitalmarkts: Mit dieser Vorlage soll die Verrechnungssteuer auf Obligationszinsen weitgehend abgeschafft werden. Davon bleiben allerdings die Zinsen auf Kundenguthaben an inländische natürliche Personen ausgenommen. Dies erleichtert es Unternehmen, ihre Obligationen aus der Schweiz zu emittieren. Davon könnten nicht nur inländische, sondern auch ausländische Konzerne Gebrauch machen. Es besteht zudem die Chance, dass konzerninterne Finanzierungsaktivitäten vermehrt in der Schweiz betrieben werden.

Belebung des Wertschriften- und Vermögensverwaltungsgeschäfts: Als Begleitmassnahme zu den Reformelementen bei der Verrechnungssteuer wird die Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen aufgehoben. Damit wird es für Anlegerinnen und Anleger attraktiver, inländische Obligationen über einen inländischen Effektenhändler zu handeln, da die Umsatzabgabe entfällt.

Die Haltung der Jungen Mitte

Stärkung des Wirtschaftsstandort Schweiz und Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit
Die Verrechnungssteuer benachteiligt und schwächt unser Land im internationalen Standortwettbewerb. Die Steuer bewirkt, dass Schweizer Unternehmen sich Geld im Ausland statt in der Schweiz beschaffen. Diesen Standortnachteil räumt die Reform aus dem Weg: Die Schweiz erhält gleich lange Spiesse wie andere Länder. Gleichzeitig droht mit der OECD-Mindestbesteuerung eine Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit. Als Reaktion müssen andere Steuernachteile abgeschafft werden, damit die Schweiz als Unternehmensstandort attraktiv bleibt. Die Verrechnungssteuer steht dabei an vorderster Stelle. Hier besteht Handlungsspielraum unabhängig von der OECD-Reform und ihren Vorgaben sowie auch die Möglichkeit, die Standortschwächung zu kompensieren.

Ausfälle werden mehr als kompensiert
Weil nur neue, inländische Obligationen verrechnungssteuerfrei werden, beschränken sich die kurzfristigen Steuerausfälle auf ein Minimum. Weil gleichzeitig mit der Reform die heutigen verrechnungssteuerlichen Hindernisse für die konzerninterne Finanzierung entfallen, werden inländische Konzerne ihre Obligationen zunehmend aus der Schweiz heraus ausgeben. Die damit verbundene Wertschöpfung wird zunehmend in die Schweiz zurückkommen, weshalb die positiven volkswirtschaftlichen Effekte zu Mehreinnahmen beim Bund, bei den Sozialversicherungen sowie bei den Kantonen und Gemeinden führen wird. Man rechnet mit einem BIP-Wachstum von 0.5-0.7 Prozent. Somit könnte die Reform nach etwa vier bis fünf Jahren auch auf Ebene des Bundes selbstfinanzierend und später gewinnbringend sein.

Reform mit Augenmass
Das äusserst positive Kosten-Nutzen Verhältnis der Reform, welches dem Staat mittelfristig sogar zu Mehreinnahmen verhelfen wird, lässt sich durch eine gezielte Anpassung erreichen. Denn im gewichtigeren Bereich der Dividenden, die für Milliardeneinnahmen beim Bund verantwortlich sind und deren Absicherung auch dringend notwendig ist, ändert sich nichts. Neben der Belebung des schweizerischen Kapitalmarktes und dem Zugang zu günstigeren Finanzierungen zeichnet sich die Vorlage auch durch ihre administrative Einfachheit aus. Beim Schuldner der Verrechnungssteuer kommt es zu einer administrativen Entlastung, da er die Verrechnungssteuer auf Zinserträgen – ausser bei Zinsen aus Kundenguthaben – nicht mehr erheben und abführen muss. Ebenso erfahren Bund und Kantone eine administrative Entlastung, weil die Zahl der Rückerstattungsgesuche ausländischer Personen und inländischer juristischer Personen, die von der ESTV bearbeitet und diejenigen von natürlichen Personen im Inland, die von den Kantonen bearbeitet werden, zurückgehen.

Aus diesen Gründen unterstützt Die Junge Mitte Schweiz ein Ja zur Reform der Verrechnungssteuer und sagt am 25. September Ja.

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