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Nein zum Mediengesetz

Am 13. Februar 2022

Worum geht es?
Das Massnahmenpaket zugunsten der Medien will laut Bundesrat die Rahmenbedingungen für Schweizer Medien verbessern, damit diese ihre Aufsichtsfunktion auch in Zukunft wahrnehmen können. Das Massnahmenpaket hat drei Schwerpunkte: Das Postgesetz wird geändert, womit die indirekte Presseförderung (bspw. Zustellermässigungen) von 30 auf 50 Mio. Franken ausgebaut wird. Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen wird geändert, um die allgemeinen Massnahmen zur Medienförderung auszubauen. Namentlich wird die Aus- und Weiterbildung stärker gefördert. Dies wird über die Abgaben für Radio und Fernsehen finanziert und beträgt maximal 109 Mio. Franken. Mit der Neuschaffung eines Bundesgesetzes für die Förderung von Online-Medien werden jährlich maximal 30 Mio. Franken für die Förderung der digitalen Medien bereitgestellt.In den parlamentarischen Debatten war die Förderung der Online-Medien umstritten. Ein Aufschnüren  des Gesetzespakets – mit dem Ziel, die Online-Förderung separat und zu einem späteren Zeitpunkt zu behandeln – fand in den Räten jedoch keine Mehrheit. Die direkte und indirekte Förderung der Schweizer Medien ist auf 7 Jahren begrenzt. Das Parlament hat das Paket in der Sommersession 2021 verabschiedet. Ein parteiunabhängiges Komitee aus Verlegern, Unternehmern und Politikern («Nein zu Staatsmedien») hat das Referendum ergriffen und am 6. Oktober 2021 über 110'000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Die Referendumsabstimmung findet voraussichtlich am 13. Februar 2022 statt.

1

Das Medienpaket ist wettbewerbsverzerrend

Mit dem Medienpaket werden die bestehenden Monopole zementiert und Innovation verhindert. Die Eidgenössische Wettbewerbskommission beurteilt das Massnahmenpaket als «wettbewerbsverzerrend» und «inneffizient». Gratis-Medien werden willkürlich nicht subventioniert. Damit wird ein Teil der Bevölkerung von der Meinungsbildung ausgeschlossen.

2

Gefahr für Meinungsfreiheit und Demokratie

Vom Staat unterstützte Medien sind eine Gefahr für den unabhängigen Journalismus, für die Meinungsfreiheit und eine lebendige Demokratie.

3

Direkte Medienförderung ist verfassungswidrig

Die Wettbewerbskommission sieht im Zusammenhang mit Art. 93 BV (Förderung von Radio und TV) eine Verfassungswidrigkeit.

4

Massnahmenpaket ist undurchdacht

Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollen die grossen Medienkonzerne, die keine finanzielle Unterstützung nötig haben, nicht mitfinanzieren müssen.