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Nein zum Tabakwerbeverbot

13. Februar 2022

NEIN
Die Junge Mitte Schweiz hat die Nein-Parole zur Volksinitiative "Ja zum Schutz vor Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung" gefasst. Erfahre unten, was die Initiative verlangt und warum wir dagegen sind.

Worum geht es?

Die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» will jede Art von Werbung für Tabakprodukte, die Kinder und Jugendliche erreicht, verbieten. Werbung, die ausschliesslich Erwachsene erreicht, soll weiterhin erlaubt sein. Lanciert wurde die Initiative von der Allianz «Gesunde Schweiz». Diese setzt sich aus diversen Gesundheitsverbänden, darunter beispielsweise die Lungenliga, Swiss Olympicoder die Krebsliga Schweiz zusammen.

Der indirekte Gegenvorschlag:

Bundesrat, Nationalrat und Ständerat lehnen die Volksinitiative mehrheitlich ab und sind der Ansicht, dass diese zu weit geht. Sie haben allerdings mit der Änderung des Tabakproduktegesetzes einen indirekten Gegenentwurf zur Initiative entwickelt, der wesentliche Punkte der Initiative übernimmt. So soll ein Werbeverbot in Kinos und im öffentlichen Raumeingeführt werden. Auch soll Tabakwerbung im Internet und in der Presse verboten werden, wenn sie sich ausschliesslich an Minderjährige richtet.

1

Wesentliche Punkte der Initiative werden übernommen

Wesentliche Punkte der Volksinitiative werden im indirekten Gegenvorschlag übernommen: Werbung auf Plakaten auf öffentlichem Grund, in Kinos, im ÖV und an Sportplätzen werden verboten. Noch weiter gehende Einschränkungen für Tabakwerbung stehen nicht mehr im Gleichgewicht zwischen der öffentlichen Gesundheit und den Interessen der Wirtschaft.

2

Einschränkungen beim Sponsoring für Veranstaltungen mit minderjährigem Publikum

Auch beim Sponsoringsoll es neu starke Einschränkungen geben: Der indirekte Gegenvorschlag verbietet Sponsoring für Veranstaltungen in der Schweiz, wenn diese internationalen Charakter haben oder auf ein minderjähriges Publikum abzielen.

3

Möglichkeit für strengere Werbevorschriften durch Kantone

Die Kantone können mit dem indirekten Gegenvorschlag zu dem weiter gehen und strengere Werbe-, Sponsoring-und Verkaufsförderungsvorschriften erlassen als der Bund.