La previdenza vecchiaia non deve fallire a causa delle abituali politiche ideologiche
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Das Drei-Säulen-System zukunftstauglich wird
Die staatliche Vorsorge als Garantie der Existenzsicherung, die berufliche Vorsorge als Sicherung der gewohnten Lebenshaltung und die private Vorsorge als Deckung des Zusatzbedarfs ist ein einzigartiges Erfolgsmodell an welchem zwingend festzuhalten ist.
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Die AHV eine vollständige Existenzsicherung ist
Das Versprechen der Existenzsicherung der Alters- und Hinterlassenenversicherung ist nicht verhandelbar. An einer angemessenen Höhe der Existenzsicherung ist zwingend festzuhalten.
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Kein Missbrauch der Ergänzungsleistungen stattfindet
Die Ergänzungsleistungen sind Teil des Versprechens der bedingungslosen Existenzsicherung in der AHV und dürfen keinen Sozialhilfe-Charakter erhalten.
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Die Altersvorsorge flexibilisiert und entpolitisiert wird
Das starre Rentenalter soll durch ein flexibel wählbares Referenzalter für den Renteneintritt mit Bonus- und Malus-System ersetzt werden. Der im Gesetz fix festgesetzte Umwandlungssatz von 6.8% soll entpolitisiert werden und zugunsten einer transparenten und nachvollziehbaren Berechnung aufgrund der Lebenserwartung sowie weiterer versicherungsmathematischen Faktoren weichen.
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Den künftigen Lebens- und Arbeitsmodellen Rechnung getragen wird
Gesellschaftliche Entwicklungen wie unterschiedlichen Lebens- und Arbeitsmodellen sind bei einer Revision des BVG Rechnung zu tragen.
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Angehende Rentner/innen finanzielle Sicherheit haben
Menschen mit tieferen Einkommen, aber auch der Mittelstand müssen sich darauf verlassen können, dass die Renten aus der AHV und BVG gesichert sind und ausreichen, um im Alter die gewohnte Lebenshaltung fortzusetzen. Renten müssen mit entsprechender Vorlaufzeit vor dem Renteneintritt festgesetzt sein.
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Sich das sparen in der 3. Säule lohnt
Die private Vorsorge ist flexibler zu gestalten und es sind weitere Anreize zu setzen, damit möglichst viele Personen auch eigenverantwortlich in der 3. Säule für ihre Altersvorsorge sparen.
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Auch die junge Generation ihren Beitrag leistet
Um zum Gelingen von kommenden Revisionen beizutragen, leisten wir als junge Generation unseren Beitrag. Dies beispielsweise, indem Arbeitnehmende früher in die berufliche Vorsorge einzahlen oder Altersgutschriften angepasst werden.
Diese Forderungen sind Teil einer gesamtheitlichen Reform des Drei-Säulen-Systems. Um das 3-Säulen-System nachhaltig zu sanieren, setzen wir uns pro Säule für folgende Forderungen ein.
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Das Rentenalter mittels Referenzalter für den Renteneintritt an die Lebenserwartung geknüpft und weiter auf die unterschiedlichen Lebensformen flexibilisiert wird. Dabei soll das Referenzalter für den Renteneintritt für alle Geschlechter einheitlich sein.
Die demographische Entwicklung wirkt sich in zweierlei Hinsicht ungünstig auf die AHV aus. Einerseits gibt es immer weniger arbeitstätige Beitragszahler im Vergleich zu pensionierten Rentenbezüger - als die AHV 1948 eingeführt wurde, kamen in dem sogenannten Umlageverfahren sechs Beitragszahler für eine Rente auf, heute sind es weniger als drei. Andererseits erhöht die steigende Lebenserwartung die Rentenbezugsdauer was das Verhältnis zwischen Beitrags- und Rentenbezugsjahren verschlechtert. Es ist daher eine logische Konsequenz, dass mit einer erhöhten Lebenserwartung auch das Referenzalter steigen muss. Die unterschiedlichen Arbeitsbedingungen in den verschiedenen Branchen müssen dabei berücksichtigt werden, indem Möglichkeiten geschaffen werden, Sonderlösungen für einzelne Branchen einzuführen.
Gleichzeitig haben sich die Ausbildungs- und Erwerbszyklen im Laufe der Zeit weiterentwickelt. Eine kontinuierliche Weiter- und Fortbildung ist essentiell wichtig, um die notwendigen Fachkräfte in der Schweiz zu haben und bis ins Alter mit den Entwicklungen mithalten zu können. Daher muss es in Zukunft möglich sein, dass man den eigenen Renteneintritt mit einem Bonus- und Malussystem flexibler gestalten kann. So soll beispielsweise ermöglicht werden, dass in einem Weiterbildungsjahr bereits einen Beitrag aus der 3. Säulen bezogen werden kann, welcher im Anschluss mit einem Jahr längerem Arbeiten kompensiert wird
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Der Umwandlungssatz der 2. Säule entpolitisiert wird
Wie die 1. Säule ist auch die 2. Säule in ihrer aktuellen Situation sehr instabil. Der politisch festgelegte Umwandlungssatz für das BVG Obligatorium von 6.8% ist aufgrund der hohen Lebenserwartung unrealistisch hoch angesetzt. Zudem werden am Kapitalmarkt längst nicht mehr die dafür nötigen Renditen erzielt. Rentenbezüger haben somit ihr angespartes Vermögen schon zu Lebzeiten aufgebraucht. Da man lebenslang Anspruch auf die BVG Rente hat, gibt es in der zweiten Säule bereits heute eine systemfremde Umverteilung. Die Umverteilung findet analog zur 1. Säule von der arbeitenden Generation zur pensionierten Generation statt und dies, obwohl in der beruflichen Vorsorge das System des Kapitaldeckungsverfahrens angewendet werden sollte. Mit einer Entpolitisierung des Umwandlungssatzes, soll ein System eingeführt werden, dass sich nach mathematischen Werten automatisch an herrschende wirtschaftliche als auch demographische Bedingungen anpasst.
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Junge Menschen bis zum 35. Lebensjahr den 1.5 fachen Beitrag in die 3. Säule einzahlen und von den Steuern abziehen können. Das eigenständig gesparte Geld soll zudem zu einem bestimmten Betrag für die Finanzierung von Weiterbildungen bezogen werden können
Das eigenständige Sparen wird immer einen grossen Stellenwert für die soziale Sicherheit im Alter haben. Das Sparen in jungen Jahren zahlt sich umso mehr aus. Mit der Möglichkeit zum 1.5 fachen Sparen in jungen Jahren in der dritten Säule möchten wir für Junge einen erhöhten Anreiz schaffen, bereits frühzeitig mit dem Sparen zu beginnen. So sollen junge Menschen bis zum 35. Lebensjahr anstelle der heute maximal CHF 6'883, CHF 10’324.50 sparen und von den Steuern abziehen können.
Gleichzeitig ist die kontinuierliche Weiterbildung in der heutigen Zeit von grosser Bedeutung, um erhöhten Arbeitslosenzahlen im Alter entgegenzuwirken. Damit Weiterbildungsmöglichkeiten gestärkt werden, sollen diese künftig mit einem bestimmten Anteil des Kapitals aus der 3. Säule finanziert werden können.