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Communiqué

BVG-Reform ist dringlich! Für eine generationengerechte und soziale Reform der 2. Säule

28. November 2022 - Am 29. November berät der Ständerat über die BVG-Reform. Das Versprechen aus der AHV-Abstimmung gilt es einzulösen: Wer Teilzeit arbeitet oder mehrere Jobs parallel ausübt, was insbesondere auf Frauen zutrifft, soll in der beruflichen Vorsorge endlich besser gestellt werden. Zudem soll die nicht vorgesehene, systemwidrige Quersubventionierung von Jung zu Alt in der 2. Säule reduziert werden. Aus diesen wichtigen Gründen muss nun endlich eine Reform gelingen.

Die Junge Mitte Schweiz ist überzeugt, dass es diese Reform dringend braucht. “Das System muss an die heutige Arbeitswelt angepasst werden und die systemwidrige Quersubventionierung von Jung zu alt muss reduziert werden. Die Revision würde insbesondere Teilzeitarbeitende, was heute zu zwei Drittel Frauen sind, und Personen mit tieferen Einkommen endlich besser stellen" so Tina Deplazes, Vizepräsidentin Die Junge Mitte Schweiz.

Die geplante und aufgrund der steigenden Lebenserwartung längst überfällige Senkung des Umwandlungssatzes von 6.8 auf 6.0 Prozent ist notwendig, um die Finanzierung der Renten zu sichern und die heutige unerwünschte und systemwidrige Umverteilung zwischen den Generationen zu verringern. Die Reform soll durch weitere Anpassungen wie die Senkung der Eintrittschwelle und des Koordinationsabzugs insbesondere Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigte besserstellen. Und ältere Arbeitnehmende sollen durch die Anpassung der Altersgutschriften wieder attraktiver für den Arbeitgeber werden und dadurch länger dem Arbeitsmarkt erhalten bleiben. Bei den Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration ist für Die Junge Mitte zentral, dass diese angemessen ausgestaltet sind: „Wir brauchen jetzt eine generationengerechte und soziale Reform der beruflichen Vorsorge. Ein Scheitern wäre ein Armutszeugnis und gerade für uns Junge fatal.” sagt Marc Rüdisüli, Präsident Die Junge Mitte Schweiz.

Durch die Senkung des Umwandlungssatzes betroffenen Versicherten sollen angemessen entschädigt werden, ohne dabei die erwerbstätigen Generationen übermässig zu belasten. Für Die Junge Mitte ist klar, dass die älteren Jahrgänge, welche von der Senkung des Umwandlungssatzes betroffen sind, fair kompensiert werden müssen. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) legt ihrem Rat ein Reformpaket vor, welches sich am Modell des Nationalrates orientiert, aber die Entschädigung der Übergangsgeneration sozialer ausgestaltet ist. So wurden der Bezüger:innenkreis erweitert und verstärkt tiefe Vorsorgeguthaben und somit Personen mit tieferen Einkommen und Teilzeitpensen privilegiert. Die Junge Mitte Schweiz unterstützt, dass die ersten 15 Jahrgänge durch faire Ausgleichsmassnahmen kompensiert werden sollen. Mit der Giesskanne Rentenzuschläge auch an Personen auszuschütten, die nicht von der Senkung betroffen sind, ist aber falsch. Dieses Geld wird bei den Renten der künftigen Generationen fehlen.

Im Gegensatz zur SGK-S spricht sich Die Junge Mitte für den Sparbeginn bei 20 Jahren aus, analog zum Vorschlag des Nationalrates. So könnte künftig fünf Jahre früher mit dem Einzahlen in die Pensionskasse begonnen werden. Die Junge Mitte unterstützt den Vorschlag, den Koordinationsabzug auf 15% des AHV-Lohns zu senken, nicht. Diese massive Senkung würde im Niedriglohnbereich und bei Teilzeitbeschäftigten und bei den KMU-Betrieben überproportional hohe Mehrkosten verursachen. Im Sinne einer mehrheitsfähigen und ausgewogenen Lösung fordern wir hier den Ständerat dazu auf, bei der Lösung des Nationalrates zu bleiben.


Eine Revision ist überfällig, dringend und könnte zahlreiche Verbesserungen - insbesondere für Frauen und Junge - erzielen. Wir erwarten vom Ständerat, dass er sich für eine soziale, generationengerechte und nicht zuletzt mehrheitsfähige Lösung entscheidet.

Kontakt

Marc Rüdisüli, Präsident Die Junge Mitte, marc.ruedisueli@diejungemitte.ch, +41 76 564 27 26

Tina Deplazes, Vizepräsidentin Die Junge Mitte, tina.deplazes@diejungemitte.ch, +41 78 935 21 07

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