● Das Rentenalter der Frauen soll analog zu jenem der Männer auf 65 Jahre angeglichen werden. Als Ausgleichsmassnahme ist während einer Übergangszeit von 9 Jahren ein gerechter und fairer lebenslanger Rentenzuschlag vorgesehen. Dabei gilt: Je tiefer das Einkommen, desto höher der Rentenzuschlag. Maximal beträgt dieser 160 CHF pro Monat, Minimal 50 CHF pro Monat. Für Personen mit tiefen Einkommen stellt dies sogar eine Verbesserung im Vergleich zur heutigen Situation dar!
● Zudem profitieren die Frauen der Übergangsjahrgänge bei einem Vorbezug der Rente von einem geringeren Kürzungssatz. Auch hier gilt: Bei Frauen mit tiefen Einkommen sind geringere Kürzungen vorgesehen als bei Frauen mit höheren Einkommen.
● Der Rentenzuschlag unterliegt nicht der Rentenplafonierung für verheiratete Frauen, das heisst, dass er zusätzlich ausbezahlt wird. Auch für die Berechnung von Ergänzungsleistungen wird der Zuschlag nicht angerechnet, damit gerade Frauen mit tiefem Einkommen bessergestellt werden.
● Neu ist ein flexibler Rentenbezug möglich. So können die AHV-Renten ab 63 flexibel vorbezogen werden. Wer hingegen über 65 hinaus arbeitet, erhält eine höhere Rente.
● Zur Sicherung der AHV-Renten sind zusätzliche finanzielle Mittel notwendig, die mit einer Mehrwertsteuererhöhung um 0.4 Prozentpunkte generiert werden. Damit wird die Reform solidarisch von der gesamten Gesellschaft getragen.