13. Februar 2022
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Stärkung der Schweiz als Wirtschaftsstandort
Die Emissionsabgabe auf dem Eigenkapital ist eine Schweizer Eigenheit. Die Effizienz der Schweizer Volkswirtschaft wird dadurch massgebend beeinträchtigt. Mit Abschaffung dieser Abgabe gewinnt die Schweiz an Standortattraktivität, was bestehende Arbeitsplätze sichert und neue Erwerbsmöglichkeiten schafft. Betroffen sind dabei nicht primär Konzerne, sondern insbesondere Start- Ups. In der Anfangsphase können Letztere noch keine Gewinne verbuchen, haben aber dennoch einen hohen Finanzierungsbedarf. Gerade dann wirkt sich eine Abgabe auf dem Eigenkapital stark negativ aus. Dies kann eine Hürde darstellen, überhaupt ein Start-Up gründen zu wollen.
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Entlastung als Ausgleich zur bevorstehenden internationalen Steuerreform
OECD-/G-20-Staaten und die EU streben unter anderem eine internationale Mindestbesteuerung sowie die Besteuerung wichtiger Exportbranchen in den Absatzländern an. Eine unterbleibende Besteuerung im Sitzstaat trifft die Schweiz stark; Steuereinnahmen werden zu Gunsten wettbewerbsstarker Staaten neu verteilt. Mit Abschaffung der Emissionsabgabe kann die Schweiz ihr Steuersystem jedoch eigenhändig stärken und die durch Reformbestrebungen drohenden Nachteile ausgleichen.
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Unterstützung für Unternehmen nach der Krise:
Viele Unternehmen stehen seit der Covid-19-Pandemie vor immensen Herausforderungen. Die vom Bund beschlossenen Hilfeleistungen reichen nicht aus, um erwirtschaftete Verluste decken zu können. Um Überschuldung zu vermeiden, müssen viele Unternehmen neues Eigenkapital aufnehmen. Eine Abschaffung der Emissionsabgabe trägt somit entscheidend zur Stärkung des Unternehmertums nach der Krise bei.