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Am 22. September 2024

Ja zur BVG-Reform

Worum geht es?
Am 22. September 2024 stimmen wir über die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform) ab, da das Referendum ergriffen worden ist. Die BVG-Reform passt das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge aus dem Jahr 1982 an. Die Reform zielt darauf ab, die Finanzierung der 2. Säule zu stärken, das Leistungsniveau insgesamt zu erhalten und die Absicherung von Personen mit tiefen Einkommen sowie Teilzeitbeschäftigten zu verbessern.

Die wichtigsten Anpassungen der Reform

1

Umwandlungssatz

Mit dem Umwandlungssatz wird aus dem angesparten Altersguthaben die monatliche Rente berechnet. Angesichts der steigenden Lebenserwartung und der tiefen Renditen wird der Umwandlungssatz im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge von derzeit 6.8 auf 6 Prozent gesenkt. Der Grossteil der Erwerbstätigen ist davon nicht negativ betroffen.

2

Koordinationsabzug

Der Koordinationsabzug bestimmt, welcher Teil des Lohns in der Pensionskasse versichert wird. Die Reform sieht eine Systemänderung beim Koordinationsabzug vor: Der Koordinationsabzug wird mit der BVG-Reform auf neu 20 Prozent des AHV-Lohnes reduziert, anstatt eines fixen Abzugs von heute 25’725 Franken. Das hat zur Folge, dass bei tieferen Löhnen ein viel grösserer Anteil des Lohnes BVG-versichert ist.

3

Eintrittsschwelle

Die Eintrittsschwelle, das heisst der Mindestjahreslohn, ab dem die berufliche Vorsorge obligatorisch ist, wird mit der BVG-Reform von heute CHF 22’050 auf CHF 19’845 gesenkt. Zudem werden bei mehreren Jobs die Löhne summiert.

4

Staffelung der Altersgutschriften

Die BVG-Reform sieht eine Vereinfachung und flachere Staffelung der Altersgutschriften vor. Neu soll für Versicherte im Alter von 25 bis 44 Jahren eine Altersgutschrift von 9 Prozent und im Alter von 45 bis 65 Jahren von 14 Prozent des BVG-pflichtigen Lohnes gelten.

5

Kompensationsmassnahme

Arbeitnehmende, die in den ersten Jahren nach Inkrafttreten der Reform pensioniert werden (sogenannte Übergangsgeneration), erhalten je nach Jahrgang und Vorsorgeguthaben einen Rentenzuschlag. Damit werden die bisherigen Leistungen auch für die Übergangsgeneration erhalten.

Die Haltung der Jungen Mitte


Die Junge Mitte sagt aus den folgenden Gründen Ja:


Erfolgssystem modernisieren
Um das BVG wieder ins Gleichgewicht zu bringen, muss das System an den Wandel der Arbeitswelt und die zunehmende Überalterung der Gesellschaft angepasst werden. Die Revision ist überfällig, denn seit der letzten Anpassung sind über 20 Jahre vergangen. Mit der BVG-Revision wird unsere 2. Säule an unsere veränderten Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie an die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse angepasst. Damit sichern wir das bewährte Schweizer 3-Säulen-System für die Zukunft.

Teilzeit und Mehrfachbeschäftigung besser versichern
Heute gibt es in der beruflichen Vorsorge störende Benachteiligungen. Viele Teilzeiterwerbstätige, Menschen mit mehren Jobs und Arbeitnehmende mit tiefen Löhnen erhalten keine BVG-Rente. Sie alle sind nach der Pension einem hohen Risiko von Altersarmut ausgesetzt. Ein Grossteil davon sind Frauen. Mit der BVG-Reform werden die Rentenlücken für diese Menschen geschlossen. Dank der Senkung der Eintrittsschwelle und des Koordinationsabzugs sparen nach der BVG-Reform auch Teilzeitarbeitende und Menschen mit mehreren Jobs für eine BVG-Rente.

Faire Kompensationsmassnahme für die Übergangsgeneration
Betroffene der Übergangsgeneration haben in den verbleibenden Jahren zwischen der Senkung des Umwandlungssatzes und ihrer Pensionierung kaum mehr die Möglichkeit, mehr Kapital anzusparen. Die Senkung des Umwandlungssatzes wird grosszügig kompensiert. Obwohl nur rund ein Sechstel der Erwerbstätigen von der Senkung des Umwandlungssatzes direkt betroffen ist, erhalten rund 50 Prozent der Übergangsgeneration (Ü50) einen Rentenzustupf.

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