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Am 9. Juni 2024

Nein zur Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»

Worum geht es?
Am 9. Juni 2024 stimmen wir über die Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» ab.Die Initiative verlangt, dass in Artikel 10 der Bundesverfassung (Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit) ein neuer Absatz 2bis eingefügt wird. Dieser sieht vor, dass Eingriffe in die körperliche oder geistige Unversehrtheit einer Person deren Zustimmung bedürfen. Die betroffene Person darf aufgrund der Verweigerung der Zustimmung weder bestraft werden noch dürfen ihr soziale oder berufliche Nachteile erwachsen. Hintergrund des Begehrens sind die Diskussionen um die Corona-Politik während der Pandemie. Hinter der Initiative steht die Corona-Massnahmenkritische Freiheitliche Bewegung Schweiz (FBS).

Die Haltung der Jungen Mitte

Die Junge Mitte sagt aus den folgenden Gründen Nein:

Auswirkungen der Initiative gehen weit über Impfungen hinaus
Der Initiativtext enthält keinerlei explizite Erwähnung von Impfungen. Die Initiative verlangt
generell, dass bei jedem staatlichen Eingriff in die körperliche oder geistige Unversehrtheit die Zustimmung der betroffenen Person vorliegen muss. Damit tangiert die Initiative insbesondere das staatliche Gewaltmonopol (Polizeiwesen, Strafverfolgung und Strafvollzug, Militär, Ausländer- und Asylwesen etc.). Würde die Initiative angenommen, dürfte die Polizei beispielsweise ohne Zustimmung der betroffenen Personen keine Verdächtigen mehr festnehmen, der Staat könnte keine ausländischen Straftäter mehr ausschaffen oder keine abgewiesenen Asylsuchenden mehr in ihr Heimatland zurückführen, wenn die Zustimmung dieser Personen fehlt. Insofern zielt die Initiative weit über Impfungen hinaus.

Bereits heute gilt: Keine Impfung ohne Einwilligung
Bereits heute darf in der Schweiz niemand gegen den eigenen Willen zu einer Impfung
gezwungen werden. Für jede Impfung braucht es die Einwilligung der betroffenen Person.
Auch unter einem Impfobligatorium dürfte eine Impfung unter keinen Umständen mittels
physischen Zwangs erfolgen. Niemandem kann unter Zwang oder gegen seinen Willen eine Impfung verabreicht werden. Das Epidemiengesetz sieht keine Strafbestimmungen vor für ein Nichtbefolgen des Impfobligatoriums.

Impfobligatorium als Ultima Ratio
Zur Bekämpfung von Epidemien sieht das Epidemiengesetz die Möglichkeit vor, dass die
Kantone oder der Bundesrat eine Impfung für bestimmte Personengruppen und für eine
begrenzte Zeit für obligatorisch erklären können. Dies jedoch nur, wenn eine erhebliche Gefahr besteht und die Bevölkerung nicht mit anderen Massnahmen geschützt werden kann.



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