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Am 9. Juni 2024

Ja zum Stromgesetz

Worum geht es?
Am 9. Juni 2024 stimmen wir über das Bundesgesetz vom 29. September 2023 über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien ab, da das Referendum ergriffen worden ist. Das Gesetz ist im September 2023 nach einer langen Debatte im Parlament verabschiedet worden. Es handelt sich um eine umfassende Reform, die auf die weitere Umsetzung der Energiestrategie 2050 und der langfristigen Klimastrategie der Schweiz abzielt, die unter anderem die Elektrifizierung verschiedener Sektoren umfasst. Sie leitet die Energiewende in der Schweiz ein. Die Reform bringt wichtige Änderungen an zwei Gesetzen mit sich, dem Energiegesetz (EnG) und dem Stromversorgungsgesetz (StromVG). Weitere Änderungen betreffen auch das Raumplanungsgesetz (RPG) und das Waldgesetz (WaG).

Die Haltung der Jungen Mitte

Die Junge Mitte sagt aus den folgenden Gründen Ja:

Ambitionierte Ziele
Eines der wichtigsten Ziele des Stromgesetzes ist die langfristige Steigerung der inländischen Produktion von erneuerbarem Strom. Für die Jahre 2035 und 2050 wurden ambitionierte und verbindliche Zielwerte sowohl für die Wasserkraft als auch für andere Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen festgelegt. Für letztere belaufen sich die Zielwerte auf 35 TWh bis 2035 bzw. 45 TWh bis 2050 und sind damit doppelt so hoch wie das bevorzugte Szenario der Energiestrategie 2050.

Versorgungssicherheit im Winter
Die Schweiz exportiert in der Regel Strom im Sommer und importiert ihn im Winter. In den allermeisten Fällen reicht die inländische Produktion nicht aus, um ihren Bedarf zu decken. Die Situation wird sich insbesondere mit der schrittweisen Abschaltung der Kernkraftwerke verschärfen. Um die Versorgung im Winter zu gewährleisten, wurde ein spezifisches Ziel für die Winterproduktion festgelegt. Die Produktion muss bis 2040 um mindestens 6TWh gesteigert werden. Sechzehn Wasserkraftprojekte werden von beschleunigten Verfahren profitieren, um dieses Ziel zu erreichen. Darüber hinaus führt der Entwurf die notwendige Rechtsgrundlage für eine obligatorische Wasserkraftreserve ein.

Mehr Planungs- und Investitionssicherheit
Der einheitliche Änderungsrechtsakt bietet einen wertvollen Rechtsrahmen, der zur Planungssicherheit beiträgt und Investitionsanreize schafft, um die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen auszubauen und ihre Integration in den Markt zu gewährleisten.

Bau von Anlagen erleichtert
Der Bau von grossen Wasserkraft-, Photovoltaik-, Windkraft- und Pumpspeicheranlagen wird nun als Projekt von nationaler Bedeutung eingestuft. Damit wird ihr Bau erleichtert und hat in der Regel Vorrang vor dem Natur- oder Landschaftsschutz. Ausserdem können kleinere Anlagen, wenn die Ziele nicht erreicht werden, von denselben Vorteilen profitieren.

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